Vor einiger Zeit haben wir über die Offenlegungsverordnung berichtet und euch die Einteilung der Finanzprodukte nach ESG einfach erklärt. Aufgrund der positiven Resonanz starten wir mit einem weiteren Thema in unsere Reihe „Many shades of green“, um euch über aktuelle Entwicklungen bezüglich ESG und Nachhaltigkeit zu informieren. Heutiges Thema: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD)


Dass börsenorientierte Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und über nicht-finanzielle Aktivitäten in Form eines CSR- oder Nachhaltigkeitsberichts berichten müssen, ist nicht neu und seit 2017 auch für Firmen aus dem Finanzsektor, wie zum Beispiel Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ab 500 Mitarbeitern Pflicht. Sie stehen in der Verantwortung ihren Beitrag unter anderem zum Umwelt- und Klimaschutz, die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette und ihre Haltung zu Korruption und Bestechung auszuweisen. Orientierung für den Aufbau eines Nachhaltigkeitsreportings geben Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Aufgrund der vielen Interpretationsmöglichkeiten und Hintertüren ist diese häufig unvollständig und die CSR-Aktivitäten der Unternehmen schwer vergleichbar. Dies haben wir in unserem Whitepaper „ESG im Corporate Real Estate Management“, indem wir die Nachhaltigkeitsberichte der Top-10-DAX-Unternehmen untersucht und ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele bewertet haben, ebenfalls feststellen müssen.


Um diese Lücken zu schließen und die Rahmenvorgaben zu konkretisieren, soll noch 2021 die Corporate Sustainability Reporting Directive von der EU Kommission verabschiedet und für das Berichtsjahr 2023 angewendet werden. Sie nimmt auch mittelgroße Unternehmen, mit einer Bilanzsumme von 20 Mio. Euro, einem Umsatz von 40 Mio. Euro und mehr als 250 Beschäftigten in die Pflicht. Voraussetzung für die Verpflichtung sind zwei der davon genannten Kriterien. Somit sind in Deutschland nunmehr circa 15.000 Unternehmen betroffen, europaweit sogar 50.0000 Unternehmen (statt wie bisher ca. 11.000). Die Ausweitung auf kapitalmarktorientierte KMUs folgt voraussichtlich ein Jahr später. Zukünftig sollen analog zur Taxonomie-Verordnung alle drei Dimensionen von ESG in der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt werden. Unternehmen werden dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsstrategie und ihren Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels sowie Nachhaltigkeitsrisiken, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entstehen können, auszuweisen.

Wir wollen aus diesem Grund auch Unternehmen, die von diesem Beschluss bisher nicht betroffen sind, dazu aufrufen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen - nicht nur um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch um potentielle Investoren und Anleger nicht aufgrund fehlender Transparenz bei den eigenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu verlieren.

 

Sie wollen mehr über den Status Quo bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei DAX-Unternehmen erfahren und sind auf der Suche nach Handlungsempfehlungen für Ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht? Dann empfehlen wir Ihnen unser Whitepaper zu diesem Thema. Zum Download gelangen Sie hier.