Der erste Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) liegt vor und auch die Bundesrats-Empfehlungen sind bereits veröffentlicht. Auch wenn das Gesetz noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, lassen sich zentrale Themen bereits heute einordnen. Mit unserer Kampagne „GModG verstehen“ zeigen wir, was die Anpassungen für Projekte in der Praxis bedeuten und wo sich bereits heute neue Anforderungen an Planung, Umsetzung und Betrieb abzeichnen.


Warum der Blick auf den gesamten Lebenszyklus wichtig ist

Lange Zeit war die Bewertung von Gebäuden im Wesentlichen eine Frage des Energieverbrauchs im Betrieb. Wie effizient ist die Heizung? Wie hoch ist der Strombedarf? Durch die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und des GModG verändert sich dieser Blick grundlegend. Künftig zählt nicht mehr nur die Betriebsphase, sondern auch wie das Gebäude über den gesamten Lebenszyklus hinweg wirkt.

Die Ökobilanzierung – auch Life Cycle Assessment (LCA) genannt – zeigt, welche Umweltwirkungen ein Gebäude über seinen Lebenszyklus verursacht; im regulatorischen Fokus steht dabei zunächst vor allem das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial in kg CO₂-Äquivalenten (kg CO₂e).


Die regulatorische Entwicklung: Heute Reporting, morgen Grenzwerte

Mit EPBD und GModG wird erstmals die Berechnung und Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude verpflichtend. Ab 2028 müssen Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern ihr Treibhausgaspotenzial berechnen und im Energieausweis offenlegen. Ab 2030 gilt diese Pflicht für alle Neubauten, unabhängig von ihrer Größe. Damit geht die Branche einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Gleichzeitig gibt es andere Änderungen sich der Energieausweises grundlegend, nicht zuletzt durch die Integration des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials. Welche weiteren Anpassungen sich hier durch das GModG abzeichnen, haben wir in unserem separaten Beitrag näher eingeordnet.

Parallel dazu müssen die Mitgliedstaaten bis 2027 nationale Roadmaps veröffentlichen, die die Einführung von Grenzwerten für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude ab 2030 vorbereiten.

Das bedeutet: Aus einer reinen Transparenz- und Nachweispflicht wird perspektivisch eine Anforderung mit scharfen CO₂e-Grenzwerten werden. Gebäude werden sich dann nicht mehr nur an energetischen Kennwerten messen lassen müssen, sondern auch an ihrem CO₂e-Fußabdruck. Perspektivisch wird aus den Ökobilanz-Kennzahlen also nicht nur ein nachhaltiges, sondern auch ein politisches Steuerungsinstrument. 


Unsere Erfahrung: Ökobilanzierung ist kein Neuland

Im regulatorischen Kontext wird die Ökobilanzierung damit für viele ein neues Fokusthema; fachlich ist sie es jedoch nicht. Seit vielen Jahren fließt die Betrachtung von Treibhausgas-Potenzialen in etablierte Systeme wie DGNB, LEED, BNB, QNG oder auch die EU-Taxonomie ein und ist damit längst Teil nachhaltiger Planung. Genau darin liegt die Chance: Wer sich jetzt mit der Ökobilanz beschäftigt, gewinnt früh ein Verständnis für die großen Stellschrauben und kann kommende Anforderungen gezielt und ohne Zeitdruck umsetzen. 

Aus unserer Erfahrung zeigt sich dabei immer wieder, dass ein früher Einstieg nicht nur Planungssicherheit schafft, sondern auch ganz konkret dabei hilft, bessere und zukunftsfähigere Gebäude zu entwickeln.

Genau hier setzen wir an: Wir begleiten Neubau-Projekte dabei, die positiven Effekte der Ökobilanzierung frühzeitig zu verstehen, sinnvoll zu integrieren und in umsetzbare Strategien zu übersetzen. So wird aus regulatorischem Druck ein echter Mehrwert für Planung, Umsetzung und Betrieb. Im Doing unterstützen wir unsere Kunden bei der Datenverfügbarkeit, Ökobilanz-Modellierung und -Berechnung, sowie bei der Konstruktions- und Materialwahl.