Der erste Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) liegt vor und auch die Bundesrats-Empfehlungen sind bereits veröffentlicht. Auch wenn das Gesetz noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, lassen sich zentrale Themen bereits heute einordnen. Mit unserer Kampagne „GModG verstehen“ zeigen wir, was die Anpassungen für Projekte in der Praxis bedeuten und wo sich bereits heute neue Anforderungen an Planung, Umsetzung und Betrieb abzeichnen.
Was sich konkret für das Energiedesign ändert
Wegfall der 65 %-EE-Regel
Eine der auffälligsten Änderungen ist der Wegfall der bekannten 65 %-Regel für erneuerbare Energien. An ihre Stelle tritt die sogenannte „Biotreppe“. Damit bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen grundsätzlich weiterhin möglich, allerdings ohne Förderung. Künftig müssen diese Systeme so ausgelegt sein, dass sie schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen können: von zunächst 10 % ab 2029 bis hin zu 60 % im Jahr 2040.
Besonders relevant ist dabei die Verschiebung der Verantwortung: Die Einhaltung dieser Anforderungen liegt weniger beim einzelnen Gebäudeeigentümer als vielmehr bei Energieversorgern und Herstellern. Parallel dazu entfällt die bisherige Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen. In der Praxis bedeutet das: Die unmittelbaren Hürden für fossile Systeme sinken, gleichzeitig werden die Anforderungen an die langfristige Transformationsfähigkeit der Energieversorgung deutlich erhöht.
Energieausweise
Künftig dürfen für Nichtwohngebäude ausschließlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden, sobald ein gesetzlicher Anlass wie Verkauf, Neuvermietung oder Neubau vorliegt. Gebäude müssen deutlich umfassender digital erfasst und abgebildet werden inklusive ihrer Geometrie, Nutzung und technischen Ausstattung. Die energetische Qualität wird damit ganzheitlicher bewertet, gleichzeitig steigt jedoch der Aufwand für Erstellung und Pflege dieser Daten erheblich. Für reine Wohngebäude bleibt hingegen die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bestehen.
Mit dem GModG wird die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden auf ein neues Referenzgebäudeverfahren gestellt, wodurch sich die bisherigen Vergleichs- und Bewertungsmaßstäbe verschieben. Es ist damit zu rechnen, dass Förderprogramme und -strukturen kurzfristig angepasst werden, da sich die Bewertungsgrundlage für Effizienzstandards verändert.
Die größte Veränderung liegt jedoch an anderer Stelle: es entfällt die Kategorie der gemischt genutzten Gebäude und Energieausweise werden künftig um Angaben zu Treibhausgasemissionen (THG) über den gesamten Lebenszyklus erweitert. Grundlage hierfür ist eine Lebenszyklusanalyse (LCA), die verpflichtender Bestandteil des Energieausweises wird. Spätestens ab 2028 (Neubauten ab 1.000 m²) beziehungsweise 2030 (alle Neubauten) dürfen damit nur noch Energieausweise ausgestellt werden, die diese THG-Bewertung enthalten. Damit entwickelt sich der Energieausweis vom klassischen Nachweisdokument hin zu einem zentralen Instrument zur Bewertung der nachhaltigen Gebäudeperformance. Die Veränderungen, die sich aus dem GModG, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit und der Ökobilanzierung ergeben, haben wir im zweiten Teil unserer Kampagne „GModG verstehen“ zusammengefasst.
Mit dem GModG verschiebt sich der Blick auf Gebäude deutlich: Entscheidend sind künftig nicht nur einzelne Effizienzwerte, sondern die langfristige Transformationsfähigkeit, die Nachweisführung und die Klimawirkung über den gesamten Lebenszyklus.