Quick Wins und Priority Aufgaben jetzt Angehen!
Wir starten in das letzte Quartal des Geschäftsjahres 2024 und die Aufgabenliste vieler unserer
Kunden ist noch reichlich gefüllt. Jetzt gilt es, mit Bedacht zu handeln, Tätigkeiten nach dem
Aufwand-Wirkung-Prinzip zu priorisieren und die dafür notwendigen Ressourcen gezielt einzusetzen
Hier also unsere Empfehlungen für Ihre Quick Wins und Priority Aufgaben:
1. Veränderung Betreiberpflichten mit neuer F-Gase-Verordnung ab 2025Veränderung Betreiberpflichten mit neuer F-Gase-Versordnung ab 2025
Ab 2025 tritt die neue F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) in Kraft, die strengere Regelungen für den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) vorschreibt. Gebäudeeigentümer, die Systeme wie Klimaanlagen, Kälteanlagen oder Wärmepumpen betreiben, die solche Gase enthalten, müssen dann bestimmte Maßnahmen ergreifen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist es wichtig, über den eigenen Anlagenbestand Kenntnis zu haben. Unser Job ist es, genau diesen Ist-Stand aufzunehmen und die Pflichten sauber an die FM-Dienstleister zu delegieren.
2. Tarifliche Anpassungen im FM
Ab 2025 gibt es im Facility Management zahlreiche tarifliche Anpassungen. So z.B. die Branchenmindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk. Aktuell liegen zahlreiche Preisanpassungsbegehren bei Asset- und Property Management, die es zu beurteilen gilt. Oftmals hilft unsere Expertise über den Entscheid oder hilft bei der Kompromissbildung, um eine Vergütungseinigung für das bevorstehende Geschäftsjahr zu finden.
3. Auslaufende Dienstleistungsverträge FM & PM
Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren. Auf Grund der großen Preisdynamik bemerken wir am Markt aktuell ein erhöhtes Vergabeaufkommen. Kurzfristige Vergaben an FM & PM sind nicht ideal, können jedoch des öfteren aus diversen Gründen notwendig sein. Sollten Sie in dieser Situation sein, so ist es sinnvoll, das Vorhaben noch im September starten, um zum Jahreswechsel einen neuen Vertragspartner zu etablieren. Nutzen Sie unsere Expertise.
4. FM Audits & Jahresrechnungsprüfung
Das mittlere Rechnungskürzungspotential durch Schlechtleistung im FM liegt zwischen 10 und 20 Prozent. Mit der Durchführung unserer Audits wird die Leistung Ihrer Lieferanten geprüft, kontinuierlich sichergestellt und somit die Abnahmegrundlage für die Jahresschlussrechnung gelegt.H
5. CSRD, Berichtspflicht, Dekarbonisierungsmaßnahmen
Seit 2024 müssen Unternehmen, die bereits unter die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen nach den CSRD berichten. Andere Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen ab dem Geschäftsjahren 2025 bzw. 2026 berichten. Unsere Dekarbonisierungsanalysen geben Ihnen nicht nur den Status sondern vielmehr konkrete Maßnahmen an die Hand, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilien und somit den CO2-Foodprint reduzieren können.
6. Energieausweise ab 2025
Auch im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen gibt es ab nächstes Jahr Neuerungen. Es gibt nicht nur schärfere Anforderungen an die Aussteller, sondern es werden auch erweiterte Inhalte auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen abverlangt. Mit unserem Energie-Design-Team in Köln können wir Ihnen hierbei gerne helfen. Im Besonderen binden wir die Energieausweise mit unserem Kooperationspartner „Predium“ fest in die Dekarbonisierungsstrategie Ihrer Gebäude ein.
7. ESG / Taxonomie Prüfung
Eine Taxonomie Prüfung ist für Immobilien-Eigentümer relevant, wenn sie in den Geltungsbereich des SCRD fallen oder nachhaltige Finanzierungen und Investitionen anstreben. Hier hilft Ihnen unser ESG Team in München weiter.
8. §71a GEG („Gebäudeautomation")
In betroffenen Nichtwohngebäuden müssen bis spätestens 31.12.2024 Energiemessausstattung bzw. Systeme zur Gebäudeautomatisierung installiert werden. Wir unterstützen Sie gerne, denn mit Blick auf die Lieferantenverfügbarkeit ist Eile geboten.
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt, um partnerschaftlich und lösungsorientiert Ihre Ziele und Vorgaben zu realisieren. Gerne stellen wir Ihnen auch persönlich oder online unsere Produktfelder detailliert vor. Oder wie wäre es, wenn wir uns auf der Expo Real treffen?
Sebastian Hölzlein
Geschäftsführender Gesellschafter Alpha IC GmbH
Telefon: 0171 58 64 55 5