20 CAFM-Softwareprodukte nach GEFMA-Richtlinie 444 zertifiziert

Mit aktuell 20 zertifizierten CAFM-Produkten stellt GEFMA auch 2018 unter Beweis, dass das etablierte Gütesiegel des Deutschen Verbands für Facility Management (FM) ein wichtiges Qualitätskriterium für FM-Softwareprodukte ist. In diesem Jahr wurden 12 CAFM-Anwendungen erfolgreich rezertifiziert. Für 2019 geht der GEFMA-Arbeitskreis Digitalisierung im FM von neun Rezertifizierungen und etwa drei Neuzertifizierungen aus. Unter den aktuell zertifizierten Unternehmen finden sich nahezu alle namhaften CAFM-Anbieter. Bereits sieben Hersteller haben den neuen BIM-Katalog erfolgreich zertifizieren lassen. „Das Erweitern der GEFMA Richtlinie 444 um die Aspekte des Building Information Modeling war erforderlich, um der wachsenden Relevanz von BIM, insbesondere für das Facility Management, Rechnung zu tragen“, erklärt Marko Opic, Leiter des Unterarbeitskreises Zertifizierung.

Geprüft wird bei der Zertifizierung beispielsweise, ob ein Geschossplan mit Detailinformationen aus einem BIM-Modell in das CAFM-System überführt werden kann oder ob das Übertragen von Ausstattung (technische Anlagen, Möbel, etc.) mit Merkmalen (z.B. Hersteller, technische Daten) möglich ist. Darüber hinaus werden die Im- und Export-Fähigkeiten über die für den Datenaustausch notwendige IFC-Schnittstelle geprüft. „Verschiedene Zusammenschlüsse (Planon-Conject / Nemetschek-MCS / RIB-IMS) in der letzten Zeit zeigen, dass sich der CAFM-Markt bewegt. Nicht zuletzt Technologie-Druck zwingt die Hersteller zu großen Investitionen, die oft gemeinsam oder unter einem größeren Dach besser oder überhaupt erst zu stemmen sind“, beschreibt Marko Opic die aktuellen Entwicklungen in der Branche. Bisher wenig Anklang findet die neue Erweiterungszertifizierung. Sie bietet den Herstellern die Möglichkeit, für bereits zertifizierte Produkte einzelne Kataloge mit geringerem Aufwand nachzertifizieren zu lassen. Dazu Marko Opic: „Bisher wurde diese Möglichkeit von einem Hersteller genutzt. Die Erweiterungszertifizierung war aber von vornherein für ein zukünftig weiter steigendes Katalogangebot gedacht und wird dann sicher stärker in den Fokus rücken.“ Weitere Informationen sowie die Richtlinie 444 können über GEFMA bezogen werden.